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Bauamt

Anzeigepflichtige Vorhaben sind gemäß § 15 NÖ BO für NÖ mindestens 6 Wochen vor dem Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich anzuzeigen.

Bitte mitbringen:

  • Formular „Bauansuchen“
  • Einreichpläne
  • Baubeschreibung
  • aktueller Grundbuchsauszug (nicht älter als 6 Monate)
  • Weitere Unterlagen sind abhängig vom Bauvorhaben

Ansuchen € 14,30
Pläne je nach Ausgestaltung zwischen € 3,90 und € 21,80
Baubeschreibung € 3,90

Bitte wenden Sie sich an die Mitarbeiter/innen des Bauamtes um die benötigten Auskünfte zu bekommen!

Hier finden Sie die Verordnung zum aktuell gültigen Bebauungsplan!
Diese Verordnung stellt eine Ergänzung zur aktuellen Niederösterreichischen Bauordnung dar.

Parteienverkehr:

Di:16:00  - 18:30 Uhr
Do, Fr: 08:00 - 12:00 Uhr

Parteienverkehr der Bausachverständigen:

Dipl.-Ing. Stefanie Leopold-Kerschbaummayr

Di.: 16:00 - 18:30 Uhr

WICHTIG: Parteienverkehr nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Mitarbeiter


Leiter Bauamt
Christian Leisser
02239/2342-14
leisser@gemeinde-breitenfurt.at

Baureferent
Heiplik Michael
Gf Gemeinderat, ÖVP
 


Bausachverständige
Dipl.-Ing. Stefanie Leopold-Kerschbaummayr
02239/2342-14
leisser@gemeinde-breitenfurt.at

Bausachverständige
DI Stefanie Leopold-Kerschbaummayer
 

Mitarbeiterin
Elisabeth Hie-Steiner
02239/2342-34
hie-steiner@gemeinde-breitenfurt.at