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BIP zieht VfGH-Beschwerde zurück

BIP zieht VfGH-Beschwerde zurück

BIP zieht VfGH-Beschwerde zurück

Rechtssicherheit hergestellt

Am 16. Oktober um 14:50 Uhr hat die BIP-Immobilienverwaltung Gesellschaft m.b.H. die Beschwerde wegen der Gesetzwidrigkeit des örtlichen Raumordnungsprogramms (darunter die Verordnungen bez. Freigabevoraussetzungen aus 1995 und 2001) beim VfGH zurückgezogen.

Rechtssicherheit ist daher wieder hergestellt. Die u. a. im Expertengutachten von der Kanzlei bpv Hügel geäußerten Befürchtungen sind damit zerstreut.