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Rund um den Hund

Verschaffen Sie sich einen ersten Überblick, was Sie für welche Anliegen mithaben sollten. Gerne helfen wir Ihnen aber natürlich auch telefonisch weiter!


Kosten

  • € 35,00 für einen Hund
  • € 58,50 ab dem 2. Hund
  • € 117,00 für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential (Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit Bull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu)
  • € 6,54   für Nutzhunde (z.B. Wachhunde, Jagdhunde, Rettungshunde)

Die Hundeabgabe wird jährlich vorgeschrieben und ist bis spätestens 15. Februar fällig.

 

Bei Anmeldung Ihres Hundes erhalten Sie eine Hundemarke (€ 1,00).

Bei Verlust der Hundemarke wird eine neue Marke mit neuer Nummer gegen diese Gebühr ausgehändigt.

Gemäß § 4 des NÖ Hundehaltegesetzes sind Hunde unverzüglich bei der Gemeinde zu melden.

Folgende Angaben müssen gemacht und folgende Nachweise erbracht werden:

  • Name und Hauptwohnsitz des Hundehalters
  • Rasse, Name, Fellfarbe, Geschlecht, Geburtsdatum des Hundes
  • Name und Hauptwohnsitz jener Person bzw. Geschäftsadresse jener Einrichtung, von der der Hund erworben wurde
  • Nachweis der allgemeinen Sachkunde (6 Monate Frist f. d. Vorlage ab Meldung) in Form des NÖ Hundepasses bzw. der erweiterten Sachkunde für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung über eine Mindestversicherungssumme von € 725.000,00 pro Hund für Personen- und Sachschäden
  • Lichtbildausweis (bei persönlicher Vorsprache)

Anmeldeformular

 

Bei Vorliegen folgender Ausbildungen oder Prüfungen des Hundehalters gilt die allgemeine Sachkunde bereits als nachgewiesen:

  • Studium Veterinärmedizin
  • Assistenz-/Therapiebegleithundeausbildung
  • Diensthundeführerausbildung
  • Begleithundeprüfung mit Verhaltenstest (ÖKV, ÖHU)
  • Jagdhundeprüfung
  • Prüfung für Hundeführer div. Einsatzorganisationen (Rettungshunde, Suchhunde etc.)

Die Abmeldung Ihres Hundes infolge Tod, Umzug, Weitergabe (mit Angabe Name und Anschrift des Erwerbers) muss der Gemeinde mitgeteilt werden. Solange die Meldung nicht erfolgt, besteht die Abgabenpflicht weiter.

Seit 2010 müssen alle in Österreich gehaltenen Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Heimtierdatenbank des Gesundheitsministeriums registriert werden. Die Registrierung kann z.B. durch Ihren Tierarzt erfolgen oder auf der Gemeinde.

Parteienverkehr:

Di: 16:00 bis 18:30
Do, Fr: 08:00 bis 12:00

Öffnugszeiten:

Mo: 07:30 - 12:00 & 13:00 - 15:00
Di: 07:30 - 12:00 & 13:00 - 18:30
Mi: 07:30 - 12:00 & 13:00 - 15:00
Do: 07:30 - 12:00 & 13:00 - 16:00
Fr: 07:30 - 12:00


Mitarbeiterin Buchhaltung
Gabriele Hirsch
02239/2342-35
hirsch@gemeinde-breitenfurt.at