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Rund um den Hund

Verschaffen Sie sich einen ersten Überblick darüber, welche Unterlagen oder Informationen für Sie als Hundebesitzer/in notwendig sind.

Gerne helfen wir Ihnen aber natürlich auch telefonisch weiter!


Kosten

  • € 45,00 für einen Hund
  • € 75,00 ab dem 2. Hund
  • € 150,00 für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential (Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit Bull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu)
  • € 6,54 für Nutzhunde (z.B. Wachhunde, Jagdhunde, Rettungshunde)

Die Hundeabgabe wird jährlich vorgeschrieben und ist bis spätestens 15. Februar fällig.

 

Bei Anmeldung Ihres Hundes erhalten Sie eine Hundemarke (€ 1,00).

Bei Verlust der Hundemarke wird eine neue Marke mit neuer Nummer gegen diese Gebühr ausgehändigt.

Gemäß § 4 des NÖ Hundehaltegesetzes sind Hunde unverzüglich bei der Gemeinde zu melden.

Folgende Angaben müssen gemacht und folgende Nachweise erbracht werden:

  • Name und Hauptwohnsitz des Hundehalters
  • Rasse, Name, Fellfarbe, Geschlecht, Geburtsdatum des Hundes
  • Name und Hauptwohnsitz jener Person bzw. Geschäftsadresse jener Einrichtung, von der der Hund erworben wurde
  • Nachweis der allgemeinen Sachkunde (6 Monate Frist f. d. Vorlage ab Meldung) in Form des NÖ Hundepasses bzw. der erweiterten Sachkunde für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung über eine Mindestversicherungssumme von € 725.000,00 pro Hund für Personen- und Sachschäden
  • Lichtbildausweis (bei persönlicher Vorsprache)

 

Bei Vorliegen folgender Ausbildungen oder Prüfungen des Hundehalters gilt die allgemeine Sachkunde bereits als nachgewiesen:

  • Studium Veterinärmedizin
  • Assistenz-/Therapiebegleithundeausbildung
  • Diensthundeführerausbildung
  • Begleithundeprüfung mit Verhaltenstest (ÖKV, ÖHU)
  • Jagdhundeprüfung
  • Prüfung für Hundeführer div. Einsatzorganisationen (Rettungshunde, Suchhunde etc.)

Die Abmeldung Ihres Hundes infolge Tod, Umzug, Weitergabe (mit Angabe Name und Anschrift des Erwerbers) muss der Gemeinde mitgeteilt werden. Solange die Meldung nicht erfolgt, besteht die Abgabenpflicht weiter.

  • Leinenpflicht beachten
  • Hundekot entsorgen
  • Schutz der Natur
  • Rücksicht auf andere Menschen und Tiere
  • Lautstärke im Griff behalten

Nähere Informationen entnehmen Sie dem NÖ Hundehaltegesetz und NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023

https://www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html

 

Seit 2010 müssen alle in Österreich gehaltenen Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Heimtierdatenbank des Gesundheitsministeriums registriert werden. Die Registrierung kann z.B. durch Ihren Tierarzt erfolgen oder auf der Gemeinde.

Hundeauslaufzone im Frauenwald – Breitenfurt

Im gemeindeeigenen Waldgebiet „Frauenwald“ hat die Marktgemeinde Breitenfurt eine großzügige Hundeauslaufzone errichtet.

Diese Fläche bietet ausreichend Platz für Hunde zum freien Laufen und Spielen – fernab vom Straßenverkehr und inmitten der Natur. Dank des natürlichen Baumbestandes finden sowohl Hunde als auch deren Besitzer/innen an heißen Tagen ausreichend Schatten und eine angenehme Umgebung.

 

Parteienverkehr:

Di: 16:00 bis 18:30
Do, Fr: 08:00 bis 12:00

Öffnugszeiten:

Mo: 07:30 - 12:00 & 13:00 - 15:00
Di: 07:30 - 12:00 & 13:00 - 18:30
Mi: 07:30 - 12:00 & 13:00 - 15:00
Do: 07:30 - 12:00 & 13:00 - 16:00
Fr: 07:30 - 12:00


Mitarbeiterin Buchhaltung
Gabriele Hirsch
02239/2342-35
hirsch@gemeinde-breitenfurt.at