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Rund um den Hund
Verschaffen Sie sich einen ersten Überblick darüber, welche Unterlagen oder Informationen für Sie als Hundebesitzer/in notwendig sind.
Gerne helfen wir Ihnen aber natürlich auch telefonisch weiter!
Hundeabgabe
Kosten
- € 45,00 für einen Hund
- € 75,00 ab dem 2. Hund
- € 150,00 für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential (Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit Bull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu)
- € 6,54 für Nutzhunde (z.B. Wachhunde, Jagdhunde, Rettungshunde)
Die Hundeabgabe wird jährlich vorgeschrieben und ist bis spätestens 15. Februar fällig.
Hundeanmeldung
Gemäß § 4 des NÖ Hundehaltegesetzes sind Hunde unverzüglich bei der Gemeinde zu melden.
Folgende Angaben müssen gemacht und folgende Nachweise erbracht werden:
- Name und Hauptwohnsitz des Hundehalters
- Rasse, Name, Fellfarbe, Geschlecht, Geburtsdatum des Hundes
- Name und Hauptwohnsitz jener Person bzw. Geschäftsadresse jener Einrichtung, von der der Hund erworben wurde
- Nachweis der allgemeinen Sachkunde (6 Monate Frist f. d. Vorlage ab Meldung) in Form des NÖ Hundepasses bzw. der erweiterten Sachkunde für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung über eine Mindestversicherungssumme von € 725.000,00 pro Hund für Personen- und Sachschäden
- Lichtbildausweis (bei persönlicher Vorsprache)
Bei Vorliegen folgender Ausbildungen oder Prüfungen des Hundehalters gilt die allgemeine Sachkunde bereits als nachgewiesen:
- Studium Veterinärmedizin
- Assistenz-/Therapiebegleithundeausbildung
- Diensthundeführerausbildung
- Begleithundeprüfung mit Verhaltenstest (ÖKV, ÖHU)
- Jagdhundeprüfung
- Prüfung für Hundeführer div. Einsatzorganisationen (Rettungshunde, Suchhunde etc.)
- Hundeanmeldeformular.pdfPDF-Datei, 145 KB
Verhaltensregeln für ein gutes Miteinander
- Leinenpflicht beachten
- Hundekot entsorgen
- Schutz der Natur
- Rücksicht auf andere Menschen und Tiere
- Lautstärke im Griff behalten
Nähere Informationen entnehmen Sie dem NÖ Hundehaltegesetz und NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023
https://www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html
Hundezone im Frauenwald
Hundeauslaufzone im Frauenwald – Breitenfurt
Im gemeindeeigenen Waldgebiet „Frauenwald“ hat die Marktgemeinde Breitenfurt eine großzügige Hundeauslaufzone errichtet.
Diese Fläche bietet ausreichend Platz für Hunde zum freien Laufen und Spielen – fernab vom Straßenverkehr und inmitten der Natur. Dank des natürlichen Baumbestandes finden sowohl Hunde als auch deren Besitzer/innen an heißen Tagen ausreichend Schatten und eine angenehme Umgebung.
- Lageplan-Hundeauslaufzone.pdfPDF-Datei, 407 KB






