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Bürgerservice
Verschaffen Sie sich einen ersten Überblick, was Sie für welche Anliegen mithaben sollten. Gerne helfen wir Ihnen aber natürlich auch telefonisch weiter!
An-/Ab- und Ummeldung eines neuen Hauptwohnsitzes oder "Nebenwohnsitzes"
Erforderliche Unterlagen für eine An-/Ummeldung
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Geburtsurkunde des Kindes (Anmeldung eines Neugeborenen)
- Meldezettel-Formular
- Unterschrift des Meldepflichtigen
- Unterschrift des Unterkunftgebers
Es fallen keine Gebühren bzw. Kosten an
Unterkunftgeber ist jene Person, die dem Unterkunftnehmer tatsächlich Unterkunft gewährt, also beispielsweise
der Eigentümer eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung sich selbst, dem Mitbewohner (z.B. Lebensgefährte, Familienangehörige) oder dem Hauptmieter,
der Hauptmieter dem Mitbewohner oder dem Untermieter
Erforderliche Unterlagen für eine Abmeldung
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Meldezettel-Formular
- Unterschrift des Meldepflichtigen
- Es fallen keine Gebühren bzw. Kosten an
Mit der digitalen An-/Ab- und Ummeldung können Sie alle Meldevorgänge online erledigen:
https://www.oesterreich.gv.at/landingpages/meldewesen.html
Meldebestätigung
- Amtlicher Lichtbildausweis
persönlich oder schriftlich
Sie können für sich selbst oder für eine Person, für die Sie meldepflichtig sind (z.B. Minderjährige), entweder eine
- "einfache" Meldebestätigung (diese bestätigt, dass Sie angemeldet sind, seit wann und wo) oder auch eine
- "historische" Meldebestätigung (diese umfasst auch alle früheren Anmeldungen und zugehörige Abmeldungen) beantragen.
Sie können dabei auch wählen, ob Sie die Bestätigung(en) aus dem lokalen Melderegister wollen (in diesem sind nur Ihre Meldungen innerhalb der Gemeinde gespeichert) oder aus dem Zentralen Melderegister – ZMR (hier sind Ihre Meldungen in ganz Österreich gespeichert).
Kosten für den Antrag
- mündlicher Antrag: gebührenfrei
- schriftlicher Antrag: 14,30 Euro (z.B. per Mail)
Kosten für die Ausstellung
- Bundesgebühr (Zeugnisgebühr): 14,30 Euro
Diese Gebühr entfällt, wenn die Meldebestätigung an eine bestimmte von der Antragstellerin/dem Antragsteller verschiedene Person oder Behörde gerichtet wird. - Bundesverwaltungsabgabe:
- Meldebestätigung aus dem örtlichen Melderegister (gibt nur die Meldung innerhalb der Gemeinde wieder): 2,10 Euro
Meldebestätigung aus dem ZMR: 3,10 Euro
Kann auch online mittels ID Austria oder EU Login beantragt werden.
- Beilagengebühren (fallen nur dann an, wenn dem Antrag Beilagen angeschlossen sind):
- mündlicher Antrag: gebührenfrei
- schriftlicher Antrag: 3,90 Euro pro Bogen bis maximal 21,80 Euro
Strafregisterbescheinigung
Erforderliche Unterlagen:
- Amtlicher Lichtbildausweis
- vollständig ausgefüllte und von der/vom (künftigen oder aktuellen) Dienstgeberin/Dienstgeber bzw. der Organisation unterschriebene Bestätigung
- Zum Nachweis früher geführter Namen (die im Antrag jedenfalls anzuführen sind): z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Adoptionsurkunde
Für viele Tätigkeiten und Berufe (z.B. Aufnahme in ein Sicherheits- oder Bewachungsunternehmen) ist die Vorlage einer aktuellen Strafregisterbescheinigung erforderlich. Die Bescheinigung darf in den meisten Fällen nicht älter als drei Monate sein.
Folgende Bescheinigungen erhalten Sie bei uns:
- Strafregisterbescheinigung
- Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge
- Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung
- Strafregisterbescheinigung terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen
Kosten
Die Kosten für die Beantragung und Ausstellung einer Strafregisterbescheinigungen können, je nach beantragter Strafregisterbescheinigung, unterschiedlich hoch sein. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
Für die Beantragung
Generell: € 14,30
Elektronischer Antrag mit ID Austria oder EU Login: € 8,60
Für den Antrag auf Ausstellung einer besonderen Strafregisterbescheinigung (z.B. Kinder- und Jugendfürsorge), zusätzlich
Beilagengebühr: 3,90 Euro (Bestätigung)
Die Beilagengebühr ist insbesondere in jenen Fällen zu entrichten, in denen eine Bestätigung des (zukünftigen) Arbeitsgebers, dass die Bescheinigung für die Ausübung der Tätigkeit benötigt wird, beigelegt wird.
Für den Antrag auf Ausstellung einer besonderen Strafregisterbescheinigung (z.B. Kinder- und Jugendfürsorge), zusätzlich
- Zeugnisgebühr: 14,30 Euro (pro Bogen)
Die Zeugnisgebühr entfällt, wenn die Strafregisterbescheinigung lediglich zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle (natürliche oder juristische Person, z.B. Arbeitgeberin/Arbeitgeber, Behörde) dienen soll. In diesem Fall kostet die Bescheinigung somit insgesamt 16,40 Euro (bei elektronischem Antrag mit ID Austria, 10,70 Euro). - Bundesverwaltungsabgabe: 2,10 Euro
Strafregisterbescheinigungen für freiwilliges Engagement
Die Beantragung und Ausstellung von Strafregisterbescheinigungen im Rahmen von freiwilligem Engagement bei einer
- Freiwilligenorganisation,
- spendenbegünstigten Einrichtung (→ BMF) und
- gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft sowie einer nach innerkirchlichem Recht mit Wirksamkeit für den staatlichen Bereich errichteten und mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Einrichtung
ist gebühren- und abgabenfrei.
Nachweis über das Vorliegen einer begünstigten Organisation oder Einrichtung:
- Bestätigung der Servicestelle für freiwilliges Engagement oder
- Bescheid über die Feststellung der Spendenbegünstigung des Finanzamtes Österreich oder
- der Eintrag der Kirche in der Liste unter gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften
Fundamt
Gemeindeamt/Bürgerservice
- Verlustanzeige
- Kosten € 2,10
Lichtbildausweis
Ausnahmen:
Bei Verlust des Führerscheins, Kennzeichentafel, Schieß- und Sprengmittel müssen Sie auf jeden Fall eine Verlustanzeige bei einer Dienststelle der Polizei machen. Im Falle des Verlustes der Zulassungsbescheinigung reicht eine Erklärung über den Verlust gegenüber der Zulassungsstelle.
Bei Verlust des Reisepasses oder Personalausweises in Österreich ist eine Meldung an die Passbehörde erforderlich.
Sie haben etwas verloren oder gefunden?
Hier können Sie Ihre Verlustanzeige aufgeben. Diese ermöglicht es, dass Sie vom Fundbüro kontaktiert werden, wenn Ihr Gegenstand gefunden wird. https://fundamt.gv.at/
Standesamt
Am Standesamt in Mödling zu erledigen
- Anmeldung einer Geburt
- Eheschließung Österreicher
- Eheschließung Nicht-Österreicher
- Wiederannahme Familiennamen
- Beurkundung eines Sterbefalls
- Staatsbürgerschaftsnachweis
Standesamt Mödling
2340 Mödling
Schrannenplatz 1
02236/43170
standesamt@moedling.at
Friedhofsverwaltung Breitenfurt
Allgemeines
Die Friedhofsverwaltung ist für die Vergabe der Grabstellen, sowie die Betreuung, Verwaltung und Pflege des gesamten Friedhofsareals sowie für die Abrechnung und Verwaltung des Friedhofes zuständig.
Mit jeder Belegung wird das Benützungsrecht auf 10 Jahre verlängert. Die Frist beginnt mit dem auf die Belegung folgendem Jahr.
Das Benützungsrecht verlängert sich jeweils um weitere 10 Kalenderjahre, wenn die benützungsberechtigte Person die Verlängerunsgebühr vor Ablauf des Kalenderjahres, mit dessen Ablauf das geltende Benützungsrecht erlischt, entrichtet.
Mindestens sechs Monate vor Ablauf des Benützungsrechtes wird die benützungsberechtigte Person schriftlich durch die Gemeinde verständigt.
Falls Sie Benutzungsberechtigte/er sind, bitten wir sie uns eine etwaige Adressänderung mitzuteilen, damit die Benachrichtigung und Abrechnung ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.
Die aktuellen Gebührensätze entnehmen sie bitte der Friedhofsgebührenordnung.
Bestattungsmöglichkeiten
- Erdgrab ohne bzw. mit Deckel
- Gruft
- Erdgrab für Bio-Urnen
- Urnensäule (5 Urnen, davon 3 Bio-Urnen)
- Baumbestattung (Bio-Urne)
Leiterin Bürgerservice/Meldeamt
Sylvia Polzer
02239/2342-12
polzer@gemeinde-breitenfurt.at
Mitarbeiter Bürgerservice/Meldeamt
Markus Kadanka
02239/2342-10
kadanka@gemeinde-breitenfurt.at