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Bürgerservice
Verschaffen Sie sich einen ersten Überblick, welche Unterlagen Sie für welche Anliegen mithaben sollten. Gerne helfen wir Ihnen aber natürlich auch telefonisch weiter!
Einbringung von Anträgen, Anzeigen, Anbringen, Unterlagen, etc.
Für die Einbringung von Anträgen, Anzeigen, Anbringen, Schriftstücken und Unterlagen jeder Art stehen folgende Möglichkeiten und Adressen zur Verfügung:
Postadresse:
Marktgemeinde Breitenfurt
Hirschentanzstraße 3
2384 Breitenfurt
E-Mail:
ausschließlich:office@gemeinde-breitenfurt.at
Telefax: 02239/2342-23
Briefeinwurf:
Links neben dem Eingang zum Gemeindeamt befindet sich eine Briefeinwurfklappe
Wichtig:
Anbringen (Anträge, Berufungen, etc.), die per Mail oder Telefax eingebracht werden, gelten nur dann als rechtzeitig eingebracht, wenn sie während der Amtsstunden am Gemeindeamt der Marktgemeinde Breitenfurt eingehen.
Anbringen (§ 13 AVG 1991)
(das sind Anträge, Gesuche, Anzeigen, Beschwerden usw.) können bei der Behörde schriftlich, mündlich oder telefonisch eingebracht werden. Rechtsmittel und Anbringen, die an eine Frist gebunden sind oder durch die der Lauf einer Frist bestimmt wird, sind schriftlich oder im Wege automationsunterstützter Datenübertragung (E-Mail, Fax) einzubringen.
Die Behörde ist nur während der Amtsstunden verpflichtet, schriftliche Anbringen entgegenzunehmen oder Empfangsgeräte empfangsbereit zu halten, und, außer bei Gefahr im Verzug, nur während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit verpflichtet, mündliche oder telefonische Anbringen entgegenzunehmen.
An-, Ab- oder Ummeldung eines neuen Hauptwohnsitzes/Nebenwohnsitzes
Sie können Ihre An-/Ab- und Ummeldung auch bequem von zu hause aus erledigen.
Voraussetzung für die Nutzung des Online-Services ist: ID-Austria oder EU-Login
https://www.oesterreich.gv.at/landingpages/meldewesen.html
Erforderliche Unterlagen für eine An-/Ummeldung
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Anmeldung eines Neugeborenen (Geburtsurkunde des Kindes)
- ausgefülltes Meldezettel-Formular
- Unterschrift des Meldepflichtigen
- Unterschrift des Unterkunftgebers
Es fallen keineGebühren bzw. Kosten an
Der Unterkunftgeber ist jene Person, die dem Unterkunftnehmer tatsächlich Unterkunft gewährt, also beispielsweise:
- die Eigentümer eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung - für sich selbst, für Mitbewohner (z.B. Lebensgefährte, Familienangehörige)
- der Hauptmieter - fürMitbewohner oder dem Untermieter
Erforderliche Unterlagen für eine Abmeldung
- Amtlicher Lichtbildausweis
- ausgefülltesMeldezettel-Formular
- Unterschrift des Meldepflichtigen
- Es fallen keineGebühren bzw. Kosten an
Kosten
Die An-/Ab- und Ummeldung ist kostenlos.
Mit der digitalen An-/Ab- und Ummeldung können Sie alle Meldevorgänge online erledigen:
https://www.oesterreich.gv.at/landingpages/meldewesen.html
Meldebestätigung
Was ist eine Meldebestätigung?
Eine Meldebestätigung ist ein offizielles Dokument, das von der Meldebehörde ausgestellt wird und den aktuellen Wohnsitz einer Person bestätigt.
Dieser Nachweis wird meist bei Arbeitgebern, Behörden, Banken, Beantragung von Sozialleistungen, etc. benötigt.
Sie können eine Meldebestätigung für sich selbst oder für eine Person, für die Sie meldepflichtig sind (z.B. Ihre minderjährigen Kinder), beantragen
- "einfache" Meldebestätigung
Bestätigt, seit wann und wo Sie angemeldet sind
- "historische" Meldebestätigung
Enthält zusätzlich alle früheren An- und Abmeldungen
Sie können wählen, ob Sie:
- eine örtliche Meldebestätigung (nur Daten innerhalb der Gemeinde) oder
eine ZMR-Meldebestätigung (alle Meldungen in ganz Österreich aus dem Zentralen Melderegister) erhalten möchten
Antragsmöglichkeiten
- Online mit ID Austria oder EU Login
- Persönlich mit gültigem Lichtbildausweis
- Schriftlich (z.B. per Mail)
Kosten
Kosten
Für den Antrag
- mündlicher Antrag: gebührenfrei
- schriftlicher Antrag: 21,00 Euro
Für die Ausstellung der Meldebestätigung
- Bundesgebühr (Zeugnisgebühr):21,00 Euro
(entfällt, wenn die Meldebestätigung an eine bestimmte Person oder Behörde gerichtet ist)
- Bundesverwaltungsabgabe:
- Örtliches Melderegister (LMR): 2,10 Euro
Zentrales Melderegister (ZMR): 3,00 Euro
Kann auch online mittels ID Austria oder EU Login beantragt werden.
- Beilagengebühren (nur bei schriftlichen Anträgen):
- pro Bogen: 6,00 Euro
- Maximalbetrag: 36,00 Euro
Strafregisterbescheinigung
Für viele Tätigkeiten und Berufe (z.B. Sicherheitsdienste, Pflegeberufe, Kinder- und Jugendbetreuung)) ist die Vorlage einer aktuellen Strafregisterbescheinigung erforderlich. Die Bescheinigung darf in den meisten Fällen nicht älter als drei Monate sein.
Folgende Arten von Strafregisterbescheinigungen erhalten Sie bei uns:
- Strafregisterbescheinigung
- Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge
- Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung
- Strafregisterbescheinigung terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord,
Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen
Erforderliche Unterlagen:
- Persönliches Erscheinen ist unbedingt erforderlich!
- Amtlicher Lichtbildausweis
- vollständig ausgefüllte und von der/vom (künftigen oder aktuellen) Dienstgeberin/Dienstgeber bzw. der Organisation unterschriebene Bestätigung
- Zum Nachweis früher geführter Namen (die im Antrag jedenfalls anzuführen sind): z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Adoptionsurkunde
Kosten
Strafregisterbescheinigung:
- € 26,00 für Strafregisterbescheinigung
(gemäß § 10 Abs. 1 Strafregistergesetz 1968, BGBl. Nr. 277/1968)
Spezielle Strafregisterbescheinigungen:
€ 29,00 für Strafregisterbescheinigung - Kinder- und Jugendfürsorge
(gemäß § 10 Abs. 1a Strafregistergesetz 1968)€ 29,00 für Strafregisterbescheinigung - Pflege und Betreuung
(gemäß § 10 Abs. 1c Strafregistergesetz 1968)- € 29,00 für Strafregisterbescheinigung - terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord,
Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen
(gemäß § 10 Abs. 1e Strafregistergesetz 1968)
ist zusätzlich die Vorlage eines vollständig ausgefüllten und vom Dienstgeber / von der Organisation im Original abgestempeltes und unterschriebenes Formular erforderlich.
Gebührenfreie Bescheinigungen für freiwilliges Engagement
Wenn Sie eine Strafregisterbescheinigung im Rahmen eines freiwilligen Engagements benötigen, ist die Ausstellung gebühren- und abgabenfrei, sofern sie für eine
- Freiwilligenorganisation,
- spendenbegünstigte Einrichtung (laut BMF), oder
- gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgesellschaft bzw. deren anerkannte Einrichtung
ausgestellt wird.
Erforderlicher Nachweis:
- Bestätigung der Servicestelle für freiwilliges Engagement, oder
- Bescheid über die Spendenbegünstigung vom Finanzamt Österreich, oder
- Nachweis über die gesetzliche Anerkennung der Kirche/Religionsgesellschaft
Fundamt
Wenn Sie etwas verloren oder gefunden haben, unterstützt Sie das Fundamt der Marktgemeinde Breitenfurt bei der Abwicklung.
Verlustanzeige beim Gemeindeamt/Bürgerservice
Erforderlich:
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Verlustanzeige wird vor Ort aufgenommen
- Kosten: € 2,10
Wichtige Ausnahmen – bitte direkt zur Polizei oder zuständigen Behörde:
- Führerschein, Kennzeichentafel, Schieß- und Sprengmittel: Verlustanzeige ausschließlich bei der Polizei erstatten
- Zulassungsbescheinigung: Eine Verlust-Erklärung gegenüber der Zulassungsstelle reicht aus
- Reisepass oder Personalausweis (innerhalb Österreichs): Verlustmeldung bei der zuständigen Passbehörde erforderlich
Online-Verlustanzeige
Sie können Ihre Verlustanzeige auch online erfassen.
So kann das Fundbüro Sie informieren, wenn Ihr Gegenstand gefunden wird.
Standesamt
Am Standesamt in Mödling zu erledigen
Für standesamtliche Anliegen ist das Standesamt Mödling zuständig. Dort können Sie folgende Dienstleistungen in Anspruch nehmen:
- Anmeldung einer Geburt
- Eheschließung
- für österreichische Staatsbürger/innen
- für nicht österreichische Staatsangehörige
- Wiederannahme Familiennamen
- Beurkundung eines Sterbefalls
- Staatsbürgerschaftsnachweis
Kontakt zum Standesamt Mödling
Standesamt Mödling
2340 Mödling
Schrannenplatz 1
02236/43170
standesamt@moedling.at
https://www.standesamt-moedling.at/
Friedhofsverwaltung Breitenfurt
Allgemeines
Die Friedhofsverwaltung ist für die Vergabe der Grabstellen, sowie die Betreuung, Verwaltung und Pflege des gesamten Friedhofsareals sowie für die Abrechnung und Verwaltung des Friedhofes zuständig.
Mit jeder Belegung wird das Benützungsrecht auf 10 Jahre verlängert. Die Frist beginnt mit dem auf die Belegung folgendem Jahr.
Das Benützungsrecht verlängert sich jeweils um weitere 10 Kalenderjahre, wenn die benützungsberechtigte Person die Verlängerunsgebühr vor Ablauf des Kalenderjahres, mit dessen Ablauf das geltende Benützungsrecht erlischt, entrichtet.
Mindestens sechs Monate vor Ablauf des Benützungsrechtes wird die benützungsberechtigte Person schriftlich durch die Gemeinde verständigt.
Falls Sie Benutzungsberechtigte/er sind, bitten wir sie uns eine etwaige Adressänderung mitzuteilen, damit die Benachrichtigung und Abrechnung ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.
Die aktuellen Gebührensätze entnehmen sie bitte der Friedhofsgebührenordnung.
Bestattungsmöglichkeiten
- Erdgrab ohne bzw. mit Deckel
- Gruft
- Erdgrab für Bio-Urnen
- Urnensäule (5 Urnen, davon 3 Bio-Urnen)
- Baumbestattung (Bio-Urne)
- Meldezettel-Formular.pdfPDF-Datei, 256 KB
- Ansuchen_Urnenaufbewahrung.pdfPDF-Datei, 133 KB
- Friedhofsgebührenordnung_2025-07-01.pdfPDF-Datei, 126 KB
Stv. Leiterin Bürgerservice/Meldeamt
Sylvia Polzer
02239/2342-12
polzer@gemeinde-breitenfurt.at
Leiter Bürgerservice/Meldeamt
Markus Kadanka
02239/2342-10
kadanka@gemeinde-breitenfurt.at






